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   LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13   

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https://dejure.org/2014,19055
LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13 (https://dejure.org/2014,19055)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09.04.2014 - 6 O 488/13 (https://dejure.org/2014,19055)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 09. April 2014 - 6 O 488/13 (https://dejure.org/2014,19055)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 253 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1922 Abs 1 BGB, § 211 StGB
    Schmerzensgeldanspruch bei Mord: Verwertung von Strafurteilsfeststellungen durch Urkundsbeweis; Schmerzensgeldbemessung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldanspruch bei Miterleben des Mordes eines Angehörigen durch Verbrennen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 16.03.2012 - 3 U 6/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13
    Bei Misshandlungen, an denen der Verletzte - wie hier - alsbald verstirbt, tritt insbesondere bei erheblichen, grausamen und vorsätzlich zugefügten Verletzungen die Ausgleichsfunktion hinter die Genugtuungsfunktion zurück, was auch in Fällen, in denen der Geschädigte die Verletzungshandlung nur relativ kurze Zeit überlebt, den unausweichlichen Tod aber bewusst miterlebt hat, die Zuerkennung eines deutlichen Schmerzensgeldes rechtfertigt (OLG Bremen, VersR 2012, 1046, 1047 mwN).

    Dieser Betrag bewegt sich in einer Größenordnung, wie sie von der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit in ähnlich gelagerte Fällen angenommen wurde (insbesondere OLG Bremen, VersR 2012, 1046, 1048; vgl. u.a. auch OLG Frankfurt, OLG-Report 2009, 172, wobei der Geschädigte dort zwar erst elf Monate nach dem schädigenden Ereignis verstarb, in dessen Folge aber sofort eine Hirnschädigung erlitt und bis zum Eintritt des Todes nicht mehr bei Bewusstsein war).

  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers (BGH VersR 1998, 1034).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13
    Letzteres ist für die Überzeugungsbildung des Zivilgerichts im Sinne des § 286 ZPO erforderlich, aber auch ausreichend (st.Rspr., vgl. jüngst etwa BGH, NJW 2012, 392, 393).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ist es zulässig, dass sich ein Zivilgericht zum Zwecke seiner eigenen Überzeugungsbildung, ob sich ein bestimmtes Geschehen zugetragen hat, auf ein dazu ergangenes Strafurteil stützt, auch wenn die darin enthaltenen Feststellungen das zu denselben Fragen erkennende Zivilgericht freilich nicht binden (vgl. nur OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496, 497 mwN).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13
    Die strafrechtliche Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führt in diesem Zusammenhang nicht zu einer Minderung des Schmerzensgeldanspruchs; gerade weil das Schmerzensgeld keine Privatstrafe ist, sondern ein Schadensausgleich für erlittene immaterielle Schäden, kann die Höhe des Schmerzensgeldes nur am immateriellen Schaden ausgerichtet werden, nicht aber an der Überlegung, ob daneben auch der staatliche Strafanspruch verwirklicht worden ist (BGH, VersR 1995, 351; OLG Bremen aaO).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2008 - 8 U 50/06

    Schadensersatz wegen Tötung eines Unterhaltspflichtigen: Ermittlung des

    Auszug aus LG Frankenthal, 09.04.2014 - 6 O 488/13
    Dieser Betrag bewegt sich in einer Größenordnung, wie sie von der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit in ähnlich gelagerte Fällen angenommen wurde (insbesondere OLG Bremen, VersR 2012, 1046, 1048; vgl. u.a. auch OLG Frankfurt, OLG-Report 2009, 172, wobei der Geschädigte dort zwar erst elf Monate nach dem schädigenden Ereignis verstarb, in dessen Folge aber sofort eine Hirnschädigung erlitt und bis zum Eintritt des Todes nicht mehr bei Bewusstsein war).
  • LG Bielefeld, 08.06.2018 - 3 O 353/15

    Nichtanmeldung der Schmerzensgeldforderung im Falle der Restschuldbefreiung als

    Das Landgericht Frankenthal hat in einem Fall, bei welchem der Vater seine Tochter mit Benzin übergossen und angezündet hatte und das Opfer aufgrund schwerster innerer und äußerer Verbrennungen nach 90 Minuten nach der Tat verstarb, ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR ausgesprochen (LG Frankenthal, Urteil vom 09.04.2014 - 6 O 488/13).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 224/17

    Schmerzensgeldanspruch bei Gewalttat und Versterben

    Bei Misshandlungen, an denen das Opfer alsbald verstirbt, tritt - insbesondere bei erheblichen, grausamen und vorsätzlich zugefügten Verletzungen -die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes hinter die Genugtuungsfunktion zurück, was auch in Fällen, in denen der Geschädigte die Verletzungshandlungen nur relativ kurze Zeit überlebt, den unausweichlichen Tod aber miterlebt hat, die Zuerkennung eines deutlichen Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 09.06.2015, 2 U 105/14, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 16.03.2012, 3 U 6/12, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2012, I-9 W 4/12, NJW-RR 2013, 221; LG Bochum, Urteil vom 29.10.2015, I-2 O 574/12, juris; LG Heilbronn, Urteil vom 16.11.1993, 2 O 2499/92, juris; LG Frankenthal, Urteil vom 09.04.2014, 6 O 488/13, juris; Jaeger, VersR 2016, 1345 mwN; jurisPK-BGB-Vieweg/Lorz, 8. Auflage 2017, § 253, Rn 102 mwN in Fn 285; Hacks u.a., Nr. 2256: vorsätzliche Tötung durch Spaltung des Schädels mit Samuraischwert mit einer Überlebenszeit von ca. 15 Minuten = 10.000 EUR, LG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2007, 4 O 280/04).
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